Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) der Ilgenfritz Mechatronics GmbH

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Zum PDF Download (Allgemeines und Nutzungsbedingungen des Webportals), Stand: 09.05.2018
Zum PDF Download (AGB´s zum Mobilfunkvertrag – Dein Mobilfunkvertrag), Stand: 10.08.2018

1. Allgemeines

1.1 Für unsere („Ilgenfritz Mechatronics GmbH“) Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nur insoweit an, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprochen haben.1.2 Die Regelung der Ziff. 1.1 gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

1.3 Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

1.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt worden oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, aus dem sich die Zahlungspflicht des Kunden ergibt.

1.5 Der Verkauf, Weiterverkauf und die Disposition der Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US-Exportkontrollrecht und ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Der Kunde erklärt mit der Bestellung die Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen. Der Kunde erklärt, alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.

2. Lieferungen und sonstige Leistungen
2.1 Angebot / Umfang der Lieferung
2.1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die Angebote auf unserer Internetseite oder im Katalog/Prospekten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei uns Waren zu bestellen.

2.1.2 Durch die Bestellung der gewünschten Ware, durch Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

2.1.3 Wir können dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 30 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware annehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail, Telefax oder per Post. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

2.1.4 Die zu einem von uns abgegebenen Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Richtwerte. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich sind, diese keinen Sachmangel darstellen und nicht verbindlich zugesagt wurden.

2.1.5 An Entwürfen, Katalogen, Werbematerialien Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.2 Auskünfte / Beratungen
Auskünfte und technische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer 2.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 Preise
2.3.1 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Fracht und ggf. Mindermengenzuschlag. Diese Positionen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Entsorgung der Verpackung übernimmt der Kunde auf eigenen Kosten.

2.3.2 Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung (derzeit 19 %) in der Rechnung gesondert berechnet und ausgewiesen.

2.4.Zahlungen
2.4.1 Zahlungen haben stets per Vorauskasse zu erfolgen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gilt die Regelung der Ziff. 2.4.2 sowie ergänzend hierzu die gesetzlichen Regeln bezüglich des Zahlungsverzuges.

2.4.2 Bei Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir berechtigt unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Ist der Kunde nach Fristsetzung mit der Androhung, gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten, nicht in der Lage innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheiten zu erbringen, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

2.4.3 Wir sind berechtigt ab Eintritt des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der EZB p.a. zu fordern. Unbeschadet bleibt hiervon die Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

2.5.Lieferzeit
2.5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefern wir ab Werk oder Lager.

2.5.2 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben und werden nur mit dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vereinbart.

2.5.3 Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand im Werk oder Lager zur Abholung bereitsteht.

2.5.4 Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.

2.5.5 Teillieferungen sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

2.6.Gefahrübergang und Entgegennahme
2.6.1 Die Abholung/Abnahme des Liefergegenstandes hat durch den Kunden unverzüglich nach der Bereitstellung im Werk oder Lager zu erfolgen.

2.6.2 Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung des Liefergegenstandes, spätestens mit Verlassen des Werkes oder Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt.

2.6.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

2.6.4 Liefergegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 2.8 dieser Bedingungen, entgegenzunehmen.

2.7.Eigentumsvorbehalt
2.7.1 Die Liefergegenstände bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

2.7.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 2.7.1.

2.7.3 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

2.7.4 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.

2.7.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

2.7.6 Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht fristgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

2.7.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzehn (15) Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

2.7.8 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden die Vorbehaltsware zu besitzen erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nicht erfüllt.

2.8.Gewährleistung, Sachmängel
2.8.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.

2.8.2 Die Anwendbarkeit von § 439 Absätze 2 und 3 BGB ist ausgeschlossen; das gilt nicht, soweit ein Mangel der Leistung von uns ganz oder als Teilleistung Gegenstand eines in der Lieferkette nachgelagerten Gewährleistungsanspruchs eines Verbrauchers wird. Es gilt in jedem Fall § 377 HGB.

2.8.3 Bei dem Kauf von neuen Liefergegenständen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Liefergegenstände.

2.8.4 Bei dem Kauf von gebrauchten Liefergegenständen sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.

2.8.5 Die Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines von uns zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet dessen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz.

2.8.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung die Liefergegenstände ändert, durch Dritte ändern lässt oder unsachgemäß gebraucht und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

2.8.7 Der Kunde ist verpflichtet den Liefergegenstand bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen und uns diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die einschlägigen Regelungen und Rechtsfolgen des HGB gelten entsprechend.

2.8.8 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Kunde uns alle Aufwendungen, die uns durch diese entstanden sind.

2.9 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
2.9.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 2.9 eingeschränkt.

2.9.2 Wir hafteten nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

2.9.3 Soweit wir gemäß Ziff. 2.9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Liefergegenstände sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Waren typischerweise zu erwarten sind.

2.9.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 10.000 je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

2.9.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

2.9.6 Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

2.9.7 Die Einschränkungen dieser Ziff. 2.9 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

2.10 Folgen und Gefahren des Chiptunings
Wir weisen darauf hin, dass in Deutschland der Einbau einer Zusatzelektronik (Tuning-Chip) und/oder AdBlue Elektronik Folgen hat. Diese sind:

  • der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) führt in Deutschland zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für die Landmaschine,
  • der Betrieb der Landmaschine führt im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ohne Betriebserlaubnis zum Verlust des Versicherungsschutzes,
  • der Betrieb einer Landmaschine im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichenden Versicherungsschutz stellt in Deutschland eine Straftat dar,
  • der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) führt dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen.
  • der Einbau der Zusatzelektronik kann zum Verlust von Steuerbegünstigungen für schadstoffarme Fahrzeuge nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz führen. Dies stellt in Deutschland eine Straftat dar,
  • der Einbau der Zusatzelektronik kann dazu führen, dass von der Landmaschine höhere Schadstoffbelastungen ausgehen und hierdurch gegen Verkehrsverbote verstoßen wird. Des stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar.

3. Nutzungsbedingungen des Webportals www.app.ceresprotect.de/login

3.1.Geltungsbereich
Für die Nutzung des Onlineportales www.ceresprotect.de (u.a. www.ceres-protect.com) mit allen dazugehörigen Subdomains (im Folgenden: Onlineportal) gelten im Verhältnis zwischen dem User – alle Nutzer die als Empfänger von Dienstleistungen jedweder Art registriert sind – und dem Betreiber der Seite, der Ilgenfritz Mechatronics GmbH die folgenden Nutzungsbedingungen. Die Nutzung durch den User ist nur zulässig, wenn der User diese Bedingungen akzeptiert.

3.2.Registrierung
3.2.1 Der User muss die Registrierung als Nutzer, bei richtiger Angabe aller geschäftsrelevanten Daten und Verwendung der unter im Onlineportal hierfür vorgesehen User Registrierungsmaske beantragen und uns freigegeben werden, um das Onlineportal und die dort angebotenen Dienstleistungen nutzen zu können.

3.2.2 Wir überprüfen die Antragsdaten des Users und behalten uns ausdrücklich die Anforderung weiterer, nicht in der Registrierungsmaske abgefragter Daten vor.

3.2.3 Nach erfolgreicher Überprüfung des Antrages bzgl. der Geeignetheit und Zuverlässigkeit des Users geben wir diesen zur Nutzung des Onlineportals frei und der User bekommt entsprechende Zugangsdaten für seinen und/oder den öffentlichen Bereich des Onlineportals zugesendet. Der User ist dann Nutzer des Onlineportals.

3.2.4 Der User darf sich nicht mit den Daten anderer User einloggen oder im Registrierungsvorgang falsche Daten angeben. Jeder User darf sich nur einmal registrieren. Der User ist außerdem verpflichtet, seine eigenen Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

3.2.5 Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Wir sind nicht verpflichtet einen Registrierungsantrag anzunehmen und behalten uns vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2.6 Als registrierter Nutzer kann der User für die Zeit seiner Mitgliedschaft neben den in Ziff. 2.4 genannten Leistungen auch ein innerhalb des Onlineportals oder nach seiner Wahl öffentlich zugängliches Profil über sich anlegen und sich mit anderen Mitgliedern verbinden („Netzwerk“).

3.2.7 Mit der Registrierung muss der User diesen Nutzungsbestimmungen zustimmen. Er sichert zu, dass er zum Zeitpunkt der Registrierung volljährig und/oder vertretungsbefugt ist.

3.3.Laufzeit
3.3.1 Die Mitgliedschaft des Users ist abhängig von der Registrierung mindestens eines Endgerätes. Nach Abmeldung aller Endgeräte erlischt die Mitgliedschaft nach Ablauf von 3 Monaten ab Löschung des letzten Endgerätes, soweit innerhalb dieser Frist kein neues Endgerät registriert wird.

3.3.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

3.4.Kosten
Die Mitgliedschaft als User des Onlineportals ist kostenfrei.

3.5 Haftung Onlineportal
3.5.1 Wir haften weder für Inhalte, Programme noch ausgeführte Funktionen, die in dem Onlineportal verbreitet oder durch dieses nach Konfiguration des Users ausgeführt werden, noch für Schäden die daraus entstehen, es sei denn, dass solche Schäden uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Dies gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung dieses Online-Angebots entstehen können.

3.5.2 Wir übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links von dem Onlineportal verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

3.5.3 Wir haften nicht für Störungen der Qualität des Zugangs aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die wir nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden. Ebenso wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Inhalte der Internetseite korrekt sind.

3.6 Urheberrecht
Die über das Onlineportal angebotenen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung unterliegt den geltenden Urheberrechten. Diese Website darf ohne Zustimmung von uns nicht verändert, kopiert, wiederveröffentlicht, übertragen, verbreitet oder gespeichert werden. Jegliches Material darf ausschließlich unter strikter Berücksichtigung von Urheberrechten benutzt werden.

3.7 Freistellung
3.7.1 Der User stellt uns von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere User oder sonstige Dritte gegen uns wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom User auf der Onlineplattform eingestellten Inhalte geltend machen. Der User stellt uns ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere User oder sonstige Dritte gegen uns wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Onlineplattform durch den User geltend machen. Der User übernimmt alle uns aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von uns bleiben unberührt.

3.7.2 Die vorstehenden Pflichten des Users gelten nicht, soweit der User die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

3.7.3 Werden durch die Inhalte des Users Rechte Dritter verletzt, wird der User uns nach Wahl von uns auf eigene Kosten des Users das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Onlineplattform durch den User Rechte Dritter verletzt, wird der User die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch uns sofort einstellen.

3.8 Schlussbestimmungen – Datenverarbeitung und Sonstiges
3.8.1 Wir speichern und übermitteln die auftragsbezogenen persönlichen Daten des Kunden ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung seines Auftrages (Art. 6 DSGVO). Gemäß den Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes (TMG) verpflichten wir uns zu einem umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Kunden.

3.8.2 Wir sind – nicht – bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).

3.8.3 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

3.8.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

3.8.5 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Schweinfurt ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

AGB´s zum Mobilfunkvertrag

1. Vertragspartner
1.1 Vertragspartner sind die Ilgenfritz Mechatronics GmbH (nachfolgend
„Ilgenfritz“ genannt), Alte Schulstraße 12,97234 Fuchsstadt, und der Kunde.
1.2 Als Kunden werden nur Unternehmen akzeptiert.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit den in Leistungsbeschreibungen und Preislisten von Ilgenfritz
getroffenen Regelungen (Mobilfunkvertrag). Der Mobilfunkvertrag regelt in
Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme von
Mobilfunk-Datenübertragungsleistungen (Dienstleistung) von Ilgenfritz.

2.2 Teil der Dienstleistung sind auch die zur Erfüllung nötigen Mobilfunkdienstleistungen
für den Kunden, die sich auf die Datenübertragung zwischen den
Endgeräten des Kunden und dem CERES Protect Webportal von Ilgenfritz beschränkt.
Ilgenfritz überlässt dem Kunden zur Identifikation jedes seiner Endgeräte ein
SIM-Modul. Ilgenfritz ermöglicht dem Kunden den Transfer von Standortdaten
über Mobilfunknetze von Dritten Anbietern zu einem Server von Ilgenfritz. Auf
diesem Server kann der Kunde seine Standortdaten über die hierfür eingerichtete
Internetseite von Ilgenfritz auf www.watchyourgoods.com (CERES Protect Webportal),
nutzen. Die Nutzung des CERES Protect-Webportals setzt eine zusätzliche unentgeltliche
Registrierung des Kunden voraus. Die Nutzungsbedingungen des Onlineportales
www.watchyourgoods.com (Ziff. 3.1 ff. der allg. AGB) gelten hierzu entsprechend.

2.3 Der Kunde benötigt zur Nutzung der Dienstleistungen ein oder mehrere
geeignete Endgeräte, die er separat erwerben muss, nämlich CERES Protect-Systeme, sog.
Mobil-Ortungsgeräte (CERES Protect), die über geeignete Software verfügen müssen und
jeweils mittels sog. Subscriber Identity Module (= Teilnehmeridentifikations-Modul;
nachfolgend: SIM-Modul) eindeutig zur Anmeldung in Mobilfunknetzen
identifiziert werden.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Der Mobilfunkvertrag zwischen Ilgenfritz und dem Kunden kommt zustande,
wenn Ilgenfritz dem Kunden aufgrund einer Bestellung des Kunden die Nutzung
einer oder ggf. mehrerer SIM-Module freischaltet, bzw. wenn dem Kunden die
Mitteilung über diese Freischaltung per E-Mail versandt wird.

3.2 Mit dem Ausfüllen der vollständigen Registrierungsdaten (Anmelde- und
Nutzer-/Lieferdaten, jeweils ggf. SIM-Modul-Nummer und Daten zur gewählten
Zahlart) und der anschließenden Abgabe einer verbindlichen Bestellung gibt der
Kunde ein rechtsverbindliches Angebot an Ilgenfritz zum Abschluss eines
Mobilfunkvertrags ab.

3.3 Ilgenfritz schaltet dem Kunden unverzüglich sein integriertes SIM-Modul frei.

4. Leistungsumfang
4.1 Ilgenfritz überlässt dem Kunden ein geeignetes SIM-Modul. Das SIM-Modul
wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Datenübertragung auf
Serversysteme von Ilgenfritz zur Nutzung auf dem CERES Protect-Webportal von Ilgenfritz
zur Verfügung gestellt. Jegliche andere Herstellung oder Weiterleitung von
Verbindungen mittels des SIM-Modules ist unzulässig.

4.2 Die Verwendung des dem Kunden zur Verfügung gestellten SIM-Modules ist
NICHT durch Abfrage einer persönlichen Identifikationsnummer („PIN“) gesichert
und kann auch NICHT mit einer solchen PIN-Abfrage versehen werden.

4.3 Die Leistungen von Ilgenfritz sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich
von Dritten betriebener Mobilfunknetze gemäß unter www.watchyourgoods.
com einsehbarer Länderliste beschränkt. Der Sendebereich im In- und
Ausland ist mit den Netzanbietern möglich, die in der Länderliste angeführt
werden. Diese kann jederzeit über CERES Protect-Webportal eingesehen bzw. heruntergeladen
werden. Ilgenfritz betreibt und bietet kein eigenes Mobilfunknetz, sondern ist
abhängig von den zur Erfüllung eingesetzten Leistungen der jeweiligen Mobilfunkbetreiber;
neben der möglichen Erweiterung behält Ilgenfritz sich daher
grundsätzlich auch jederzeit die Beschränkung des Sendebereichs, den Wegfall
bzw. Ausschluss einzelner oder mehrerer Mobilfunkbetreiber vor.

4.4 Ilgenfritz kann auch bei grundsätzlich geografisch vorhandener Netzabdeckung
keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume gewährleisten,
da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.
Innerhalb der Mobilfunknetzabdeckung bietet Ilgenfritz dem Kunden den
Datentransfer per Mobilfunk mittels verschiedener Trägertechnologien (z.B.
EDGE, 3G) zur Nutzung an. Die qualitative und geografische Verbreitung der im
Leistungsspektrum abweichenden Trägertechnologien innerhalb der Mobilfunknetze
liegt ebenfalls nicht im Machtbereich von Ilgenfritz.

4.5 Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen
der Mobilfunkanbieter, die Ilgenfritz zur Erfüllung der Verpflichtungen
aus dem Mobilfunkvertrag benutzt, können sich auch aus Gründen höherer
Gewalt, insbesondere in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische
Bedingungen, von den jeweiligen Netzanbietern nicht zu vertretender Unterbrechung
der Stromversorgung, Streiks und Aussperrungen oder wegen technischer
Änderungen an den Anlagen der jeweiligen Netzanbieter (z. B. Verbesserungen des
Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), oder wegen sonstiger Maßnahmen
(z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder
verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, ergeben.

5. Zusatzleistungen
Ilgenfritz ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden Zusatzdienstleistungen
(z.B. SMS-Benachrichtigungen) anzubieten. Soweit Ilgenfritz Zusatzdienstleistungen
im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses erbringt,
gelten ergänzend und ggf. abweichend gesonderte Bedingungen, Leistungsbeschreibungen
und Preislisten, die Ilgenfritz als solche kenntlich machen wird.

6. Änderungen der AGB; Tarife und Leistungen
6.1 Diese Vertragsbedingungen können geändert werden, soweit hierdurch
wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies
zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht
vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des
Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind
insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen
und die Laufzeit, einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können
Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur
Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auf Grund
von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies
kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine
oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

6.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus
triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss
einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.
B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht
deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische
Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte,
von denen Ilgenfritz zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht,
ihr Leistungsangebot ändern.

6.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht
werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen Ilgenfritz zur Erbringung der
nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht,
ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es
durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder behördlich, wie z.B.
durch die Bundesnetzagentur, auf Grund von Regulierungsvorschriften verbindlich
gefordert wird.

6.4 Nach Ziffer 6.1 bis 6.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen
sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine
Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs
Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der
Kunde innerhalb sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht
schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung
besonders hingewiesen. Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung nach
Ziffer 9.5 bleibt unberührt.

6.5 Mitteilungen an den Kunden erfolgen nach Wahl von Ilgenfritz durch
Zusendung an die vom Kunden benannte Anschrift oder durch Übermittlung einer
E-Mail. Ilgenfritz kann dem Kunden Mitteilungen im Volltext zukommen lassen
oder nur darüber informieren, wo und wie der Kunde den Volltext der Mitteilung
einsehen und erhalten kann. Im zuletzt genannten Fall wird Ilgenfritz zumindest
anbieten, nach Anruf einer zu benennenden Rufnummer die Mitteilung im Volltext
kostenlos zuzusenden.

7. Kosten
7.1 Für die Nutzung der Dienstleistungen fällt monatlich eine Grundgebühr und
weitere, abhängig von der gewählten Übertragungsoption, Kosten wie folgt an:

Jährliche Gebühr inkl. 16% | Sendeintervall maximal alle …
CERES Smart Connect 77,00 EUR | 3 Minuten
CERES Live Connect 96,50 EUR | 3 Sekunden

Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden
ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.

7.2 Für die gemäß Ziff. 5 angebotenen Zusatzleistungen fallen, je nach gewählter
Option, folgende Kosten an:

Anzahl | SMS Gebühr incl. 19% (Abrufzeitraum 6 Monate ab Optionsbuchung)
10 SMS | 3,90 EUR
25 SMS | 8,90 EUR
50 SMS | 16,90 EUR
100 SMS | 29,90 EUR
Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden
ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.

7.3 Zusätzlich zur Grundgebühr kann pro Endgerät, ausgenommen hiervon
Zusatzleistungen gemäß Ziff. 5, nur eine Option hinzugebucht werden.

7.4 Ein Optionswechsel zu einer höheren Option (kleiner Sendeintervall) ist zum
Monatsende jederzeit kostenfrei möglich.

8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die durch Ilgenfritz erbrachten Leistungen aus dem Vertrag über Mobilfunk-
Datenverbindungen sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist
vorleistungspflichtig.

8.2 Zahlungen erfolgen mit den dem Kunden jeweils angebotenen Zahlungsmitteln,
also entweder per Vorkasse (Banküberweisung im Voraus) oder Lastschrift
jeweils zu Beginn eines jeden Vertragsjahres im Voraus bzw. im Zeitpunkt des
Optionswechsels ebenfalls für den verbleibenden Zeitraum im Voraus.

8.3 Mit Kunden von mehr als 10 SIM-Modulen können schriftlich hiervon
abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

9. Vertragslaufzeit/Kündigung/Restguthaben
9.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Annahme des Angebots durch Ilgenfritz
(Ziff. 3). Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr (Vertragsjahr), gerechnet ab dem Tag
der Annahme des Angebotes.

9.2 Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ende des
Vertragsjahres gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres
Vertragsjahr.

9.3 Bei Kunden mit mehreren SIM-Modulen wird die Vertragslaufzeit jeweils
gesondert je SIM-Modul bestimmt.

9.4 Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen gem. Ziff. 5 können zu den
bei der zusätzlichen Leistung vereinbarten Bedingungen und Fristen gekündigt
werden.

9.5 Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der
Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht, gegen eine
ihm obliegende Verpflichtung verstößt, Lastschriften unberechtigt zurückgerufen
werden oder der Kunde wiederholt mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät,
die mit diesem Vertrag begründet sind, sofern diese einen Betrag von 50,00 EUR
übersteigen.

9.6 Nach Beendigung des Vertrages, nicht im Falle einer Kündigung nach Ziff. 9.5,
werden keine Daten mehr in das CERES Protect-Webportal übermittelt. Der Kunde kann auf die
Daten des jeweiligen SIM-Modules bis zum Ablauf von weiteren 3 Monaten nach
Vertragsbeendigung zugreifen. Danach wird der Account geschlossen und die
Daten gelöscht, es sei denn der Kunde meldet binnen dieser Frist unter seinem
Account ein neues aktives SIM-Modul an bzw. reaktiviert das vorhandene
SIM-Modul.

9.7 Kunden mit mehreren aktiven SIM-Modulen können auf die Daten von inaktiven
SIM-Modulen zugreifen, solange unter ihrem Account mindestens ein SIM-Modul
registriert und bzgl. welcher die Frist unter Ziff. 9.4 noch nicht abgelaufen ist.
Danach wird der Account geschlossen und ALLE Daten gelöscht. Dies gilt nicht im
Falle einer Kündigung nach Ziff. 9.5.

9.8 Im Falle einer Kündigung nach Ziff. 9.5. wird der Account mit Zugang der
Kündigung SOFORT geschlossen und ALLE Daten gelöscht.

10. Nutzung durch Dritte
10.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, überlassene SIM-Modul(e) Dritten ohne
vorherige Erlaubnis von Ilgenfritz zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder an
Dritte weiterzugeben.

10.2 Ilgenfritz stimmt der Übertragung des SIM-Modules auf einen anderen
Kunden zu, wenn dieser entsprechend dieser Vertragsbedingungen einen neuen
Vertrag mit Ilgenfritz abschließt, welcher mindestens die Optionen und
Zusatzleistungen des zu übertragenden Vertrages umfasst. In diesem Fall
verpflichtet sich Ilgenfritz, nach Abschluss des Vertrages mit dem anderen
Kunden, einer sofortigen Auflösung des Vertrages mit dem bisherigen Kunden
zuzustimmen. Bei Kunden mit mehreren SIM-Modulen werden diese jeweils
gesondert und getrennt behandelt.

10.3 Das Vertragsverhältnis berechtigt den Kunden nicht, unter Einsatz des von
Ilgenfritz überlassenen SIM-Modules selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten
aufzutreten und Mobilfunk-Leistungen, Vermittlungs- oder
Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.

11. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
11.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
• Ilgenfritz den Verlust bzw. das Abhandenkommen des SIM-Modules
unverzüglich anzuzeigen.
• Ilgenfritz unverzüglich schriftlich eine Änderung seines Namens oder seiner
Anschrift mitzuteilen.

11.2 Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden,
insbesondere

  • dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen,
    Sachen oder sonstige Leistungen übersandt werden.
  • darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel
    erfolgen (§ 238 StGB).
  • dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten
    übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf
    solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem
    Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung
    dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder
    verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch
    sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden
    oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Ilgenfritz
    schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages
    und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
  • ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über da SIM-Modul unzulässig,
    sofern dies in der Leistungsbeschreibung des CERES Protect- Webportals nicht
    ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist der Einsatz des SIM-Modules
    in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen eines
    Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen
    Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig.

12. Haftung
12.1 Haftungsbeschränkung nach § 44a Telekommunikationsgesetz
Ilgenfritz haftet für Vermögensschäden, die von ihr auf Grund einer fahrlässigen
Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für
die Öffentlichkeit verursacht werden nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetzes
(TKG). Das bedeutet:
Soweit eine Verpflichtung von Ilgenfritz als Anbieter von Telekommunikationsdiensten
für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber
einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf
höchstens 12.500 EUR je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht
durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes
Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist
die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf
höchstens 10 Millionen EUR begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die
mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die
Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die
Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens,
der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

12.2 Sonstige Haftung für nicht dem TKG unterfallende Leistungen von Ilgenfritz

12.2.1 Im Übrigen haftet Ilgenfritz für nicht dem TKG unterfallende Leistungen bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft
für alle darauf zurückzuführende Schäden im gesetzlichen Umfang
unbeschränkt.

12.2.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ilgenfritz im Fall der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang unbeschränkt.

12.2.3 Wenn Ilgenfritz durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug
geraten ist, wenn Ilgenfritz’s Leistung unmöglich geworden ist oder wenn
Ilgenfritz vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf
zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes
gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde bei Vertragsschluss regelmäßig
vertrauen darf.

12.2.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden, auch solcher, die auf leichter
Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen; wobei die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.

13. Sonstige Bedingungen
13.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ilgenfritz auf einen Dritten übertragen.
13.2 Vertragsbezogene Mitteilungen von Ilgenfritz an den Kunden erfolgen nach
Wahl von Ilgenfritz durch Zusendung an die vom Kunden benannte Anschrift per
Post oder elektronisch durch Übermittlung einer E-Mail an die vom Kunden
angegebene Emailadresse.
13.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts CISG; zwingende, dem Verbraucherschutz
dienende Normen des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, bleiben hiervon unberührt.
13.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Ilgenfritz.